Wer sich zum Einsatz von Fremdpersonal entscheidet, muss sich bewusst sein, dass Leiharbeiter hinsichtlich Arbeitnehmerschutzes wie eigene Mitarbeiter behandelt werden müssen.
Alle Pflichten des Arbeitnehmerschutzes hinsichtlich Unterweisung, Schulung und Information sind genauso sorgfältig und lückenlos zu erledigen, wie bei eigenen Arbeitnehmern.
Was ist eine Fremdfirma oder externe Firma?
Kann eine Arbeit wegen fehlender Fachkenntnis nicht durch Eigenpersonal geleistet werden oder fehlt es schlicht an verfügbarem Personal, ist es gängige Praxis vieler Unternehmen, sich der Arbeitsleistung von Leiharbeitskräften zu bedienen. Die Personalüberlassungsfirma wird oft als externe Firma oder Fremdfirma bezeichnet.
Wer muss die Mitarbeiter einer Fremdfirma nun unterweisen?
Die Antwort ist simpel und nicht verhandelbar: der Auftraggeber.
Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern, bedarf es diverser Schutz- und Präventionsmaßnahmen. Auftraggeber sind klar in der Pflicht, sowohl die eigenen als auch die Mitarbeitenden der Fremdfirma auf gleiche Art und Weise zu unterweisen.